Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Kling

Mannheim

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Kling

Mannheim

Wenn es wirklich einmal hart auf hart kommt und Sie sehen sich unvermutet einer Verhaftung, einer Hausdurchsuchung, einer Führerscheinkontrolle oder einem anderen Zugriff der Justiz gegenüber, dann ist man meist alleine und weiß sich keinen Rat ...


Deswegen hier die vier Überlebenstips für den strafrechtlichen Notfall:


(1) Besonnen handeln, ruhig und höflich bleiben


dann sofort:


24 Stunden Notruf Kling wählen

0171 - 20 66 002


(2) Schweigen ist Gold

( Verhaftung )


(3) Kooperation nur wenn unumgehbar

( Hausdurchsuchung )


(4) Nicht Abhauen

( Führerscheinkontrolle )


Verhaftung:


Hier gilt << Schweigen ist Gold >>, denn möglicher Weise heißt es sonst << wer früher spricht, sitzt länger >>.


Niemand wird in Deutschland einfach so verhaftet, die Ermittler haben dann einen dringenden Tatverdacht, den es zu entkräften gilt.


Das werden Sie alleine nicht können, deswegen heißt es zunächst - so schwer Ihnen das auch fallen mag - Schweigen, Schweigen, Schweigen !!!


Das dürfen Sie auch, denn als Beschuldigter haben Sie gesetzliche Schweigerechte, die auch akkzeptiert werden( müssen ); und es ist Unsinn zu denken, daß Nichts sagen zu Ihrem Nachteil gereicht nach dem Motto, wer nichts sagt, hat etwas zu verbergen.

Nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt ( ich zB komme auch nachts auf die Polizeidienststelle ) können Sie dann immer noch entscheiden, ob Sie zu einem solch frühen Zeitpunkt etwas sagen möchten.


Mythos Recht auf Anruf - bitten Sie die Polizei Ihren Anwalt anrufen zu dürfen oder ihn über die Festnahme zu informieren. Soweit sich die Beamten weigern, Name und Dienstbezeichnung des Beamten notieren. Spätestens bei der Vorführung beim zuständigen Richter ( falls schon ein Haftbefehl besteht ) oder der Eröffnung des Haftbefehles beim Haftrichter ( wenn die Staatsanwaltschaft einen solchen beantragt hat ), haben Sie das grundgesetzliche Recht auf Information des Rechtsanwaltes ( Art 104 Absatz 4 des Grundgesetzes ). Diese Vorführung hat bis zum Ende des darauf folgenden Tages zu erfolgen.

Hausdurchsuchung:


Einer Hausdurchsuchung liegt meist ein richterlicher Beschluß zu Grunde.


Oder es ist aus Sicht der Ermittler Eile geboten, so daß der Durchsuchungsbeschluß auch nachgeholt werden kann ( sogenannte Gefahr in Verzug ).


Gegen eine laufende Hausdurchsuchung gibt es in der Regel keine Rechtsmittel, d.h., egal, was Sie tun - die Durchsuchung läuft !


Natürlich rufen Sie mich trotzdem an, aber bis ich da bin verhalten Sie sich wie folgt:


Sind die Gegenstände, die die Beamten suchen so gelagert, daß sie so oder so gefunden werden, dann sollten Sie sich kooperativ zeigen und den Beamten sagen, wo diese Unterlagen sind ( zB suchen die Beamten Kontounterlagen aus dem Jahr 2007 und diese liegen im Aktenschrank in Fach 8, dann können Sie sich das Durchwühlen der Fächer 1 - 7 ersparen.


Zu beachten ist aber, daß sogenannte Zufallsfunde ( also Funde, die auf andere Straftaten hinweisen als die, deretwegen untersucht wird ) beschlagnahmt werden können ( und in der Regel weitere Ermittlungen nach sich ziehen ).  


Wichtig ist aber auch hier die Regel, daß Sie nichts sagen und keinerlei Angaben zur Sache machen. Auch nicht einfach drauflos babbeln, und wenn es noch so schwer fällt; dies findet sich dann nämlich in der Akte unter << ... informatorisch befragt, gab der <Beschuldigte an, daß ... >>


Nach Abschluß der Sicherstellung verlangen Sie von dem Beamten eine Durchschrift des Durchsuchungsprotokolles und ein Sicherstellungsverzeichnis, auf dem steht, was mitgenommen wurde ( auch soweit Sie sich schon selbst ein kleines Protokoll angefertigt haben ).


Mythos Zeugen bei Hausdurchsuchung - neben dem eigenen Anwesenheitsrecht sind bei einer solchen Durchsuchung ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde hinzuzuziehen, soweit nicht der Richter selbst oder ein Staatsanwalt an der Durchsuchung teilnehmen. Allerdings kann man auf dieses Recht verzichten.

Führerscheinkontrolle:


Hier gilt als erstes die Grundregel: NICHT ABHAUEN, denn dieses Rennen verlieren Sie ...


Hier ist es übrigens wichtig zu wissen, daß die Flucht auf einem Kraftfahrzeug vor einer Polizeikontrolle schon seit 2019 den Straftatbestand des unerlaubten Kraftfahrzeugrennes gegen sich selbst ( § 315d StGB ) erfüllen kann.


Auch wenn Sie massiv ( oder weniger ) unter Alkohol stehen, sollten Sie die Frage, ob Sie etwas getrunken haben immer VERNEINEN, denn ansonsten MÜSSEN die Beamten eine Blutkontrolle nehmen lassen - übrigens immer von einem Arzt.

Ansonsten zeigen Sie sich kooperativ, Papiere zeigen, Warndreieck, etc, etc ... - auch auf der Wache benehmen Sie sich anständig, denn ansonsten kann aus einem kleinen Wortwechsel schnell ein Widerstand gegen Beamte werden, und das ist dann ganz schön heftig ...


Mythos Blasen bei Kontrolle -  niemand darf Sie zwingen, in das Röhrchen zu blasen. Allerdings werden Sie dann bei Verdacht auf Alkoholkonsum zur Wache verbracht und dort wird die Blutprobe genommen.