Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Kling

Mannheim

Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Kling

Mannheim

Anwaltshonorar ist Vertrauenssache und ist für jeden Fall individuell anzusetzen.


Es macht deswegen gar keinen Sinn, hier pauschal auf das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) - lesen mit Klick auf hier - hinzuweisen oder eine Pflichtverteidigung anzubieten ( wenn Sie wissen wollen, was das ist, hier steht´s ).

In der Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Kling gelten deswegen drei Grundsätze:


1) jedes Erstgespräch ist kostenlos


2) die Kosten für die Verteidigung werden mit Ihnen genau abgesprochen


3) der Zahlungsmodus orientiert sich an Ihren Möglichkeiten 


Und daher werden Sie auch bei einer Mandatierung dieser Kanzlei keine Zeitungen austragen müssen ...


Was ich aber ziemlich sicher sagen kann, sind die Gerichtskosten, die auf Sie zukommen ( denn das bekomme nicht ich von Ihnen )

Bei der Recherche im Internet finden Sie Auskünfte, wie die nebenstehende für die erste Instanz , die ich gerne hierher übernommen habe.


Was allerdings noch dazu kommt - und das ist das Gefährliche - sind die ganzen Kosten für erschienene Zeugen bei den Gerichtsterminen oder auch im Ermittlungsverfahren entstandene Auslagen. Und das kann schon ganz schön heftig werden, wenn es um Telephonüberwachungen oder polizeiliche Observationen geht ...